WEG-Verwaltung


Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich insbesondere aus

  • den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
  • den Vorgaben der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • den Vereinbarungen und gültigen Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • dem Verwaltervertrag

Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung

  • Formulierung und Versand der Einladung nebst Tagesordnung
  • Organisation der Eigentümerversammlung; Erstellen der Anwesenheitsliste,
  • Prüfung der Vollmachten und Beschlussfähigkeit
  • Führung der Beschlusssammlung
  • Erstellung der Niederschrift der Eigentümerversammlung sowie Versand an alle Eigentümer

Kaufmännische Betreuung

  • Einrichtung und Führung der Bankkonten auf den Namen der Eigentümergemeinschaft (WEG-Eigenkonto)
  • Verwaltung des gemeinschaftlichen Hausgeldes sowie der Instandhaltungsrücklage
  • Prüfung der Eingangsrechnungen
  • Fristgerechte Bewirkung von Zahlungen, soweit möglich unter Ausnutzung von Skonto.
  • Überwachung der Zahlungseingänge von Miteigentümern und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft

Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung

  • Erstellung eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes und dessen Versand an alle Eigentümer
  • Abruf der sich aus dem jeweiligen Wirtschaftsplan ergebenden Hausgeldbeträgen
  • Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gesamt- und Einzelabrechnung
  • Versand der Abrechnungsunterlagen zwei Wochen vor Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung und Bereithaltung der Abrechnungsunterlagen zur Einsichtnahme
  • Einforderung von Nachzahlungen / Auszahlungen von Guthaben aus beschlossenen Einzelabrechnungen

Technische Verwaltung

  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten zu notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
  • Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Verwaltungsbeirat
  • Vergabeverhandlung und Beauftragung
  • Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
  • Überwachung der TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objektes
  • Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Kündigung, Neuabschluss und Überwachung von Dienstleistungs-, Wartungs- und Versicherungsverträgen
  • Regelmäßige optische und technische Objektüberwachung
  • Erstellung von Fotodokumentationen zu aktuellen Vorgängen
  • Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
  • Veranlassung der gesetzl. Trinkwasseruntersuchungen (Legionellenprüfung)

Allgemeine Verwaltungstätigkeit

  • Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen
  • Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs-, Entsorgungs-, Wartungs-, und sonstigen Dienstleistungsverträgen sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
  • Abschluss und Kündigung der gemäß Gemeinschaftsordnung, oder den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft abzuschließenden Versicherungen
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung

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